Freiwillige Feuerwehr Harmuthsachsen e.V.
Freiwillige Feuerwehr Harmuthsachsen e.V.

Wir über uns

Wir über uns und unsere Ziele
Die Freiwillige Feuerwehr wurde im Jahre 1876 gegründet. Ihr oberstes Ziel ist die Sicherstellung des Brandschutzes für den heute ca. 470 Einwohner zählenden Ort und das ehemalige Rittergut Wollstein, heute Kloster Bethlehem.

Der Grund für die Gestaltung und Veröffentlichung dieser Intersetseite ist die

Repräsentation nach außen und die Realisierung eines zeitgemäßen Informationsmediums

für unsere Mitglieder. Wir wollen hier auch insbesondere die junge Generation

ansprechen bei uns aktiv mitzuwirken. Natürlich wollen wir auch der Bevölkerung und

allen Interessierten hier die Möglichkeit bieten sich zu informieren.

Wir sind als kleine Feuerwehr stolz darauf eine werbefreie Seite erstellt zu haben und

danken hier allen die an diesem Projekt aktiv mitgearbeitet haben.

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zum Ort einige Details

 

Harmuthsachsen liegt am Fuße des hohen Meißners in Nordhessen 

Lage    9° 51' 26''  /  51° 9' 40''         Höhe 260 m

ca. 460 Einwohner und ist einer der 15 Stadtteile von Waldkappel

 

nächster Bahnhof (Reichensachsen 12km), nächster Flughafen

Frankfurt/Main (204 km), Bundesautobahn A7, Autobahnausfahrten

Anschluss Kassel, Drammetal (Friedland), Bad Hersfeld

                                 

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Im Banner der Seite sieht man den ehemaligen Spielmannszug der Feuerwehr. Wir

blicken also auf eine lange Tradition zurück und wollen diese fortführen.

 

Eine weitere Aufgabe ist die Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, Hochwasser und

Sturmschäden sowie die Brandschutzerziehung für Kinder und Jugendliche im Ort und

die Beratung der Haushalte bei Fragen des stationären Brandschutzes.

Wir hoffen durch unsere Arbeit auch die Jugend motivieren zu können um den Nachwuchs

sicherzustellen.

 

Wir beschäftigen uns nicht nur mit feuerwehrspezifischen Inhalten sondern bieten

unseren Mitgliedern auch Informationsveranstaltungen über andere interessante und

zeitgemäße Themen an.

Wir haben mit dieser Homepagearbeit begonnen ohne "under construction" Schilder

(die netten kleinen gelben Baustellenzeichen im Internet)      Baustelle

aufzuhängen und ohne an jeder Stelle Hinweise auf die Unvollständigkeit zu geben.

Wir werden die Seite ständig pflegen und ausbauen. Um so mehr ein Grund öfter mal

beim Surfen vorbeizuschauen und uns zu besuchen.  Vor allem für unsere Aktiven ist

die Seite hervorragend geeignet schnell mal nachzusehen was es aktuelles gibt und

wann welche Termine sind.

Im Mitgliederzugang (interner Bereich) kann jeder Atemschutzgeräteträger seine

Untersuchungstermine checken usw.

 

 

Ihr Team der FFw Harmuthsachsen e.V.


Historie

 

Starten möchten wir unseren Unterpunkt zur Historie der

Freiwilligen Feuerwehr Harmuthsachsen e.V. mit einer kleinen Zeitreise in die Geschichte

der letzten 128 Jahre.

 

Im Jahre 1876 wurde die Freiwillige Feuerwehr Harmuthsachsen gegründet.

Die nächsten Jahre des Vereinslebens können leider nicht mehr nachvollzogen werden,

da durch einen Wohnungsbrand bei dem damaligen Ortsbrandmeister Albert Müller

die Chronik der Wehr zerstört wurde. Daher können wir erst im Jahr 1947 unsere

Zeitreise wieder aufnehmen.

 

01.03.1947         Neugründungstag nach dem 2. Weltkrieg.

 

23.04.1947
 

Eines der wichtigsten Ereignisse in dieser Zeit war sicher die Auslieferung der ersten

motorisierten Spritze vom  Typ TS 8 am 23.04.1947 an unsere Wehr, die eine

grundlegende Änderung in der Schlagkraft der Wehr mit sich brachte, zumal das

Interesse der aktiven Feuerwehrkameraden am Feuerwehrdienst dadurch einen

enormen Schub erhielt.

Nur am Rande sei erwähnt, dass in dieser Zeit zwei Wehren in Harmuthsachsen

existierten, eine Pflichtwehr und die Freiwillige Feuerwehr.

Die Pflichtwehr "durfte" zu gemeinsamen Übungen dann auch die nicht mehr

gebrauchte Handspritze mitziehen(!).

18.01.1949      

Am Morgen des Tages kehrte der Feuerwehrkamerad Ringleb aus Kriegsgefangenschaft

zurück und nahm am Abend an der Stiftungsfeier der Wehr im Lokal des Kameraden Stöber

teil. 

   

27.01.1952

Gründung eines Spielmannszuges innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr, Tambourmajor Paul

Scheer.

 

15.06.1952

Erste Kranzniederlegung am neu errichteten Gefallenenehrenmahl auf dem Friedhof.

 

12.04.1953

Waldbrand am „Ziegenküppel“, Brandbekämpfung in Zusammenarbeit mit der Waldkappeler

Wehr. Der Brand konnte erst nach mehreren Stunden unter Kontrolle gebracht

werden. Brandursache war durch Waldarbeiter in Brand gesetztes Wurzelwerk.

 

24.10.1953

Brand im damaligen „Behelfsheim“. Dabei wurde, wie bereits erwähnt die Wohnung

des Ortbrandmeisters Müller völlig zerstört, unter anderem auch die historischen Unterlagen

die Wehr betreffend.

 

15.07.1956

Großeinsatz an der Zeche Glimmerode, bei der auch unsere Wehr zum Einsatz kam.

Durch vermehrten Dauerregen stand die Zeche unter Wasser. Unsere Motorspritze kam zum

ersten zum Dauereinsatz.

Fast 24 Stunden lief die Pumpe ununterbrochen, um das Wasser aus der Zeche zu pumpen.

 

15.04.1961    
Hochwasser im „Dibbenmarkt“ und Rimbach. Durch Dauerregen wurden die Straßen überflutet und große Teile des Pflasters weggerissen.

Die Aufräumarbeiten zogen sich bis zum nächsten Tage hin. Es mussten etliche Keller der

Anwohner ausgepumpt werden.

 

05.06.1961           

Erneut wurde der Ort von Wassermassen heimgesucht. Diesmal wurde die Hauptstraße im

Ort von Geröllmassen durchflutet. Die Aufräumarbeiten zogen sich bis zum späten Abend hin.

 

20.10.1962

Brand in der Trocknungsanlage des Rittergutes. Unter Hilfe der Wehren aus Waldkappel

und Hessisch Lichtenau konnte der Brand bald unter Kontrolle gebracht werden.

Die Schäden am Gebäude waren jedoch nicht unerheblich.

 

05.11.1966

Übergabe der neuen Motorspritze TS 8 mit Fahrzeug, welches damals in der Anschaffung

doch beachtliche 18.000,- DM kostete.

 

16.04.1968

Erneut Waldbrand am „Ziegenküppel“.
 

07.07.1968

Einsatz bei einem Brand bei Gastwirt Rau in Rodebach. Innerhalb von 2 Tagen musste die

Wehr zu 3 Bränden in Rodebach ausrücken. In allen 3 Fällen war Brandstiftung die

Brandursache.

 

07.08.1970

Wiederum musste die Wehr im Rahmen eines Hochwassers

Aufräumarbeiten leisten.           

 

 

 
 


Mitglieder

Die Freiwillige Feuerwehr Harmuthsachsen hat zur Zeit 128 Mitglieder.

Diese teilen sich auf in Aktive und Passive .

Um am aktiven Dienst ( Einsatzabteilung ) teilnehmen zu können müssen jedoch einige

Voraussetzungen erfüllt werden, welche in der Satzung der freiwilligen Feuerwehren der

Stadt Waldkappel und im " Hessisches Gesetz über den Brandschutz, allgemeine Hilfe

und Katastrophenschutz " ( HBKG ) festgelegt sind :

 

In der Satzung unter § 5

" Aufnahme in die Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr "

(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen

     werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Waldkappel haben ( Einwohner ) oder

     regelmäßig für Einsätze in der Stadt Waldkappel zur Verfügung stehen.

     Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner der Stadt

     Waldkappel sein. Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig

     und körperlich gewachsen sein und das 17. Lebensjahr vollendet haben, sie dürfen

     das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.

 

Im HBKG unter § 10

" Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige "

(1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind freiwillig und ehrenamtlich

     im Dienst  einer Gemeinde tätig. Die Gemeinde unterstützt und fördert die

     ehrenamtlich Tätigen, die ihren Dienst unentgeltlich leisten.

(2) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden,

     die das 17. Lebensjahr vollendet haben.  Der Feuerwehrdienst endet mit der Vollendung

     des 60. Lebensjahres.

(3) Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten

     50. Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen

     Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden.  Ausgenommen sind Personen,

     deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige von Organisationen und

     Einrichtungen, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für

     den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministerium als Ersatz für den

     Feuerwehrdienst anerkannt worden ist.

(4) Die Bildung von Ehren- und Altersabteilungen für nicht aktive  Feuerwehrangehörige ist

     zulässig.

(5) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie

     hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.

     Sie haben sich auf Aufforderung der Gemeinde einer ärztlichen Untersuchung zu

     unterziehen.

 

(6) Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives

     Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer

     Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

(7) Vereine oder Verbände zur Förderung des Feuerwehrgedankens sollen von den Trägern

     des Brandschutzes gefördert und können finanziell unterstützt werden.

 


     Einsatzabteilung/ Vorstand

Zur Zeit hat die Feuerwehr Harmuthsachsen 16 Personen die der Einsatzabteilung zur

Verfügung stehen .

Ausbildungsstand :                                  
   

Anzahl in Personen
Grundlehrgang  7
Maschinistenlehrgang  5
Sprechfunklehrgang  5
Truppführerlehrgang  4
Gruppenführerlehrgang  3
Atemschutzgeräteträger  6

       

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vereinsvorsitzender  T. Urbach
2. Vorsitzender  T. Mengel
Wehrführer  S. Kestner
Ansprechpartner  E. Siewert
I. Kassierer  D. Lenz
II. Kassierer  W. Schurbert
I. Schriftführer  U. Siewert
II. Schriftführer  B. Berger
Webmaster  T. Mengel

 Satzung der Freiweilligen Feuerwehr Harmuthsachsen e.V.
 
Vereinssatzung

der Freiwilligen Feuerwehr Harmuthsachsen e.V.

 

§ 1  Name, Rechtsform, Sitz

                      

(1)
 

Der Verein trägt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Harmuthsachsen“.

 

(2)
 

Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins nach der Vorschrift

des BGB. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Eschwege eingetragen werden.

 

(3)
 

Der Sitz des Vereins ist in Waldkappel-Stadtteil Harmuthsachsen.

 

 

§ 2  Zweck des Vereins

      

(1)
 

Der Verein Freiwillige Feuerwehr Harmuthsachsen hat die Aufgabe:

 

a)
 

Das Feuerwehrwesen der Stadt Waldkappel-Stadtteil Harmuthsachsen

zu fördern,

 

b)
 

für den Brandschutzgedanken zu werben,

 

c)
 

interessierte Einwohner für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen,

 

d)
 

die Jugendfeuerwehr zu fördern,

 

e)
 

zuständige öffentliche und private Stellen über den Brandschutz

zu beraten.

 

(2)
 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

im Sinne der Vorschriften des dritten Abschnittes der Abgabeordnung 1977

vom 16. März 1976 in der jeweils gültigen Fassung.

 

 
 

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 
 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

(3)
 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd

sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt

werden.

 

(4)
 

Politische und religiöse Betätigungen sind ausgeschlossen.

              

 

 

 

 

 

§ 3  Mitglieder des Vereins

 

a)
 

den Mitgliedern der Einsatzabteilung,

 

b)
 

den Mitgliedern der Altersabteilung,

 

c)
 

den Ehrenmitgliedern

 

d)
 

den fördernden Mitgliedern

 

 

§ 4  Erwerb der Mitgliedschaft

 

(1)
 

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen

und beginnt mit dem Tag der Aufnahme.

 

(2)
 

Aktive Mitglieder des Vereins sind solche, die gemäß Ortsatzung

im Ort wohnen und der Einsatzabteilung angehören.

 

(3)
 

Mitglieder der Altersabteilung können solche Personen werden, die der

Einsatzabteilung angehört und die Altergrenze erreicht haben oder

vorher auf eigenen Wunsch unehrenhaft aus dem aktiven Dienst

ausgeschieden sind.

 

(4)
 

Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich

besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag

des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.

 

(5)
 

Als fördernde Mitglieder können unbescholtene natürliche oder

juristische Personen aufgenommen werden, die durch den Beitritt

ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen.

 

 

§ 5  Beendigung der Mitgliedschaft

 

(1)
 

die Mitgliedschaft kann zum Ende des Geschäftjahres mit einer Frist

von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

 

(2)
 

Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen

des Vereins verstößt oder die bürgerlichen Ehrenrechte verliert.

 

(3)
 

Über den Ausschluss der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Gegen

diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand zulässig. Über die

Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren

Entscheid ruht die Mitgliedschaft.

 

(4)
 

Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes von der

Mitgliederversammlung aberkannt werden.

 

 

 

(5)
 

In allen Fällen ist der Auszuschließende vorher anzuhören.

Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.

 

(6)
 

Mit dem Ausscheiden erlöschen alle vermögensrechtlichen Ansprüche

des Mitgliedes gegen den Verein.

 

 

§ 6  Mittel

 

 
 

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht:

 

a)
 

Durch jährliche Mitgliederbeiträge, deren Höhe von der

Mitgliederversammlung festzusetzen ist,

 

b)
 

durch freiwillige Zuwendungen,

 

c)
 

durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.

 

 

§ 7  Organe des Vereins

 

 
 

Die Organe des Vereins sind:

 

a)
 

Mitgliederversammlung

 

b)
 

Vereinsvorstand

 

 

§ 8   Mitgliederversammlung

 

(1)
 

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den

Vereinsmitgliedern (§ 3) zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.

 

(2)
 

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder im

Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden geleitet und ist mindestens einmal

jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer

14 tätigen Frist schriftlich einzuberufen.

 

(3)
 

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche

vor der Mitgliederversammlung den Vereinsvorsitzenden schriftlich

mitgeteilt werden.

 

(4)
 

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn

Das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung

von einem Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder schriftlich unter

Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

Diese außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind innerhalb einer

vierwöchigen Frist einzuberufen.

.

 

§ 9  Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

 
 

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

 

a)
 

Beratung und Beschlussfassung der eingebrachten Anträge,

 

b)
 

die Wahl des 1. und  2. Vorsitzenden, des Kassierers

und des Schriftführers für eine Amtszeit von 5 Jahren,

 

c)
 

die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,

 

d)
 

die Genehmigung der Jahresrechnung,

 

e)
 

Entlastung des Vorstandes und des Kassierers,

 

f)
 

Wahl der Kassenprüfer,

 

g)
 

Beschlussfassung über Satzungsänderungen,

 

h)
 

Wahl von Ehrenmitgliedern,

 

i)
 

Entscheidung über die Beschwerde von Mitgliedern gegen den Ausschluss

aus dem Verein,

 

j)
 

Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

 

 

§ 10  Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung

 

(1)
 

Jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist ohne

Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Auf diese Bestimmung ist in der Einladung zu der Mitgliederversammlung

(§ 8 Abs. 2) ausdrücklich hinzuweisen.

 

(2)
 

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der

abgegebenen Stimmen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der

abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen.

Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit

beschließen, geheim abzustimmen.

 

(3)
 

1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer

werden offen gewählt. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher

Mehrheit beschließen, die Wahl geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer

die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

 

(4)
 

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen,

deren Richtigkeit vom Schriftführer und dem Vorsitzenden zu

bescheinigen ist.

 

 

 

 

(5)
 

Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Anträge zur Niederschrift zu geben.

 

 

§ 11   Vereinsvorstand

 

(1)
 

Der Vereinsvorstand besteht aus:

 

a)
 

dem 1. Vorsitzendem,

 

b)
 

dem 2. Vorsitzendem,

 

 
 

Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind, soweit sie nicht durch

Wahlen dem Vorstand angehören,Kraft ihres Amtes Vorstandsmitglieder.

 

c)
 

dem Kassierer,

 

d)
 

dem Schriftführer,

 

e)
 

dem Ehrenkommandant,

 

f)
 

dem Gruppenführer,

 

g)
 

dem Vertreter der Ehren und Altersabteilung,

 

h)
 

dem Jugendfeuerwehrwart.

 

(2)
 

Der Vorstand hat die Mitglieder fortgesetzt angemessen über die

Vereinsahngelegenheiten zu unterrichten.

 

(3)
 

Der Vorsitzende lädt zu Vorstandssitzungen ein und leitet die Versammlung.

Über den wesentlichen Gang ist eine Niederschrift zu fertigen, die von

Ihm unterzeichnet wird.

 

(4)
 

Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit

ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

 

(5)
 

Nach Ablauf der Amtsdauer führen die Vorstandmitglieder ihr Amt

solang weiter, bis eine ordnungsgemäße Neu- bzw. Wiederwahl

erfolgt ist.

 

§ 12 Geschäftführung und Vertretung

 

(1)
 

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und

Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er vertritt die

Vereinsmitglieder in ihrer Gesamtheit in dem Umfang, der für die Vertretung

eines rechtsfähigen Vereins durch seinen Vorstand vorgesehen ist also

 gegenüber Gerichten, Verwaltungsbehörden und Dritten. Vorstand im Sinne

des § 26 Abs. 2 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder

bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur tätig werden darf wenn der

1. Vorsitzende verhindert ist.                                                          

 

 

(2)
 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 13  Rechnungswesen

 

(1)
 

Der Kassierer ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.

 

(2)
 

Er darf Auszahlungen nur leisten, wenn der Vorsitzende oder im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, schriftlich eine Auszahlungsanordnung erteilt hat und wenn nach dem von der Mitgliederversammlung beschlossenem Vorschlag Geldbeträge für Ausgabezwecke vorgesehen sind.

 

(3)
 

Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.

 

(4)
 

Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Kassenprüfern Rechnung.

 

(5)
 

Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Jahreshauptversammlung Bericht.

 

 

§ 14  Jugendfeuerwehr

 

 
 

Die Jugendfeuerwehr ist in der Ortsatzung verankert. Dem Verein obliegt die Förderung der Jugendfeuerwehr.

 

 

§ 15  Auflösung

 

(1)
 

Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier Fünftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschlossen wird.

 

(2)
 

Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in welcher der Beschluss zur Auflösung ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der vertretenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden.

 

(3)
 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Waldkappel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der gemeindlichen Einrichtungen „Freiwillige Feuerwehr“ zu verwenden hat.

 

§ 16  Inkrafttreten

 

 
 

Diese Satzung wurde am 23. April 1988 errichtet.

 
 

 
Harmuthsachsen, d. 23. April 1988

 

 Ausrüstung

 

                                                          

                     Gerätehaus                                      Eingangsbereich

                erbaut 1999                                        Aufgang zum Schulungsraum

                                                 

                                                        Garage / Garderobe

                                                                   Fahrzeug

                                                                      

                                        

 

Beschreibung

Fahrzeugart: Löschfahrzeug

Fahrzeugtyp: TSF-W

Funkrufname: Florian Waldkappel-Harmuthsachsen 176 / 48

Fahrzeugbesitzer: Stadt Waldkappel

Amtl.-Kennzeichen: ESW-111

Hersteller: Volkswagen

Lieferant: Ziegler

Lieferdatum: 16.05.1995

In Dienst gestellt: 16.05.1995

 

 

Fahrzeugdaten

Hubraum: 2383 ccm

Leistung: 70 kw

Besatzung: 6

Länge: 5680 cm

Breite: 2280 cm

Höhe: 2600 cm

Leergewicht: 3110 kg

Zul. Gesamtgewicht: 5200 kg

Wassertankinhalt: 500 Liter

Anhängelast gebremst: 2300 kg

Anhängelast ungebremst: 750 kg

Bereifung vorn: 195 R 14 106/104 L

Bereifung hinten: 195 R 14 106/104 L

 

Ansichten

             

                     G1                                          G3

                   

                     G2                                         G4

 

                                

                                     Blick von hinten auf die TS 8/8

 

                

         Führerhaus                   Funkgerät                Handapparat Funk

 

 

                   

Atemschutzeinheit                                   TS 8/8 herausgezogen

 

                                                            

 

 

 

 

                               Beladeplan TSF-W

 

 

    1 Feuerlösch-Kreiselpumpe (Tragkraftspritze TS 8/8 im Heck eingeschoben und mit Löschwasserbehälter verbunden
    Tank mit 500 Liter Wasser
    1 Schnellangriffseinrichtung mit 30 m - Schlauch (S 28) mit installiertem C-Strahlrohr
    (Löschpistole mit Mannschutzbrause)
    9 Warnwesten
    2 Wärmeschutzbekleidungen Typ 2
    4 Preßluftatmer (PA)
    4 Atemschutzmasken
    4 PA-Ersatzflaschen
    1 Motorsäge
    1 Gesichtsschutz
    1 Schnittschutz (Beinlinge)
    1 Kübelspritze
    1 tragbarer Pulverlöscher (6 kg)
    1 Schaumstrahlrohr M 2
    1 Schaumstrahlrohr S 2
    1 Schaummittel-Zumischer Z 2
    1 D-Ansaugschlauch
    2 x 20 Liter Mehrbereichs-Schaummittel
    1 B-Druckschlauch á 5 m
    8 B-Druckschläuche á 20 m
    8 C-Druckschläuche á 15 m
    6 A-Saugschläuche
    1 Verteiler
    1 Mehrzweckstrahlrohr BM
    3 Mehrzweckstrahlrohre CM
    1 Mehrzweckstrahlrohr DM
    1 Steckleiter (4-teilig)
    7 Fangleinen
    1 Verbandkasten
    3 Handscheinwerfer
    3 Winkerkellen
    3 Handfunkgeräte 2-m-Bereich
    2 Schlauchbrücken
    1 Verkehrsleitkegel
    2 Übergangsstücke B-C
    1 Übergangsstück C-D
    1 Saugkorb
    1 Saugschutzkorb
    1 Oberflurhydrantenschlüssel
    1 Unterflurhydrantenschlüssel
    5 Kupplungsschlüssel
    1 Sammelstück
    1 Standrohr
    1 Wasserstrahlpumpe
    1 Stützkrümmer
    2 Abschleppseile
    1 Feuerwehraxt
    1 Mulde (zum Öl auffangen)
    2 Schachthaken
    1 Schaufel
    1 Besen
    2 Warnleuchten
    2 Warndreiecke
    1 Werkzeugkasten (3-teilig)
    1 Holzaxt
    1 Drahtschere
    1 Stichsäge
    2 Warnflaggen
    2 Unterlegkeile
    1 Brechwerkzeug
    1 Wagenheber
    1 Krankenhausdecke
    2 Ersatzkanister (Kraftstoff bzw. Kraftstoff und Öl für Pumpe und Motorsäge)

 

 

 

 

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